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EG- und ATEX-konforme Betriebsanleitungen

 

Mit der Inbetriebnahme einer EG-konformen Maschine oder Anlage (CE-Zeichen angebracht) verlangt die aktuelle
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als eine von vielen Voraussetzungen eine Betriebsanleitung gemäss Anhang I, Kapitel 1.7.4. und 3.6.3.

(Hinweis: seit 29. Dez. 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gültig und löst die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab.)

 

Für Maschinen und Anlagen in explosionsgefährdeter Umgebung gilt ferner ab 1. Juli 2003 die ATEX-Richtlinie 94/9/EG (ATEX 100a).

Nicht EG-konforme Neumaschinen oder Neuanlagen dürfen seit 1. Juli 2003 in Ex-Bereichen nicht mehr installiert und betrieben werden.

 

Seit dem 20. April 2016 ist eine neue Ausgabe der ATEX-Richtlinie unter der Bezeichnung 2014/34/EU in Kraft. Diese ist ab dem Stichtag
die verbindliche Grundlage neu ausgestellter ATEX-Bescheinigungen – zuvor ausgefertigte bleiben aber unbefristet gültig.